Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Sprachlicher Hinweis
Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.
II. Leistungsbeschreibungen
A. Allgemeine Leistungsbeschreibung
Das Studio bietet dem Kunden auf Grundlage dieses Vertrages die Möglichkeit unterschiedliche Elektromuskelstimulationstrainingsmöglichkeiten (kurz EMS-Training) zu nutzen. Für das EMS-Training bietet das Studio verschiedene Vertragsvarianten und eine App-Nutzung an, welche wie nachfolgend beschrieben zum Vertragsgegenstand werden.
B. Studio-Mitgliedschaft
Die auf der Vorderseite unter der Überschrift „Studio-Mitgliedschaft“ angebotenen Laufzeitverträge laufen zunächst für die in den Auswahlfeldern angegebene Laufzeit und verlängern sich mangels Kündigung stillschweigend gemäß den Regelungen in Ziffer III. dieser Geschäftsbedingungen. Die Verträge berechtigen den Kunden während der Vertragslaufzeit zu insgesamt 4 Trainingseinheiten pro Monat mit einer Trainingsdauer von jeweils 20-30 Minuten mit individueller Trainingsbetreuung durch einen Studiomitarbeiter in den Räumlichkeiten des Studios, wobei für das Training ein EMS-System durch das Studio gestellt wird und pro Trainingseinheit bis zu maximal 4 Kunden trainieren können. Die 4 Trainingstermine sind während des jeweiligen Trainingsmonats vom Kunden je nach Verfügbarkeit im Studio frei wählbar und müssen vom Kunden vor der Inanspruchnahme mit dem Studio vereinbart werden.
C. Home & Studio Mitgliedschaft
Die unter der Überschrift „Home & Studio Mitgliedschaft“ angebotenen Vertragsvarianten werden für Kunden angeboten, welche ein eigenes EMS-System erwerben wollen, oder ein solches bereits besitzen. Bei der Auswahl „Kauf eines EasyMotionSkin“ ist dieser Vertrag noch nicht der rechtsverbindliche Kaufvertrag, sondern es muss dazu ein gesonderter Kaufvertrag für den Erwerb des EMS-Systems unterzeichnet werden. Die neben dem Kauf des EMS-Systems angebotene 6 Monatsmitgliedschaft berechtigt Kunden zu insgesamt 4 betreuten Trainingseinheiten pro Monat mit einer Trainingsdauer von jeweils 20-30 Minuten mit individueller Trainingsbetreuung für bis zu 4 Teilnehmer durch einen Studiomitarbeiter in den Räumlichkeiten des Studios unter Nutzung des eigenen EMS-Systems. Die 4 Trainingstermine sind während des jeweiligen Trainingsmonats vom Kunden je nach Verfügbarkeit im Studio frei wählbar und müssen vor der Inanspruchnahme mit dem Studio vereinbart werden.
D. Ergänzende Trainingseinheiten
Neben der in den Ziffern II.A und II:B. beschriebenen Vertragsvarianten enthaltenen Anzahl der Trainingstermine kann der Kunde beliebig viele weitere Trainingstermine mit entsprechender Betreuung und Dauer telefonisch oder über die Body-Club App mit dem Studio vereinbaren, für welche jeweils der im Feld „jedes weitere Training“ ausgewiesene Betrag zahlen ist.
E. App-Nutzung
Das Studio ermöglicht dem Kunden neben den zuvor beschriebenen Leistungen während der Vertragslaufzeit die Nutzung der Body-Club App (Software für Nutzer mit IOS-Geräten im App-Store und für Android-Nutzer im Playstore erhältlich) in drei unterschiedlichen Nutzungsumfängen, wobei der jeweilige Nutzungsumfang im jeweiligen Tarif durch die entsprechende Bezeichnung angegeben ist.
a. Kalenderfunktion: Die Kalenderfunktion ermöglicht Terminbuchungen für die Trainingstermine.
b. Limited-Member: Enthält neben der Kalenderfunktion zusätzlich die Zugriffsmöglichkeit auf mindestens 12 -Pure Videos (EMS-Stimulation ohne Personaltraining und/oder Übungsvorgaben).
c. Full-Member: Enthält neben den in den beiden vorherigen Punkten beschriebenen Leistungen zusätzlich Zugriff auf die gesamte Mediathek, in welcher sich zahlreiche Videos und Personaltrainings- und Übungsvorgaben-Videos befinden.
III. Ruhezeitmöglichkeit
Die Laufzeitverträge 6- und 12-Monatsmitgliedschaft können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Im Falle einer wirksam mit dem Studio vereinbarten Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
IV. Fälligkeiten / Verzug/Versäumte und nicht in Anspruch genommene Trainingstermine
A. Die einmalig zu zahlende Startgebühr wird bei allen Vertragsvarianten mit Abschluss des Vertrages fällig mit Ausnahme der Vertragsvariante 1-Monat Kennenlern-Angebot. Bei dieser Vertragsvariante wird die Startgebühr zu Beginn der sich anschließenden 3-Monatsmitgliedschaft fällig, soweit das Kennenlern-Angebot nicht zuvor fristgerecht (siehe Ziffer III. A) gekündigt wurde.
B. Das in der jeweiligen Vertragsvariante angegebene monatliche Nutzungsentgelt wird erstmals am Tage des vereinbarten Vertragsbeginns fällig und sodann jeweils nach Ablauf eines Monats jeweils an dem Tag der Folgemonate, welcher der zahlenmäßigen Benennung des auf der Vorderseite angegebenen Vertragsbeginns entspricht.
C. Sollten weitere Trainingseinheiten vom Kunden vereinbart werden, so ist der dafür zu zahlende Betrag am Tage des vereinbarten Termins fällig und wird mit der auf den Termin nachfolgenden Monatslastschrift vom Studio eingezogen.
D. Es obliegt dem Kunden regelmäßig Termine für die gewünschten und ihm zustehenden Trainingstermine mit dem Studio zu vereinbaren. Grundsätzlich sind jederzeitige Terminvereinbarungen mit dem Studio möglich, soweit entsprechende Trainingstermine noch verfügbar sind. Werden vereinbarte Termine allerdings nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, oder wurde der Termin innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem Termin erst vereinbart, gilt der Termin auch dann als in Anspruch genommen, wenn der Kunde den Termin tatsächlich nicht wahrnimmt, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die nicht rechtzeitige Absage oder die Nichtteilnahme nicht von ihm zu vertreten war. Nimmt der Kunde nicht alle ihm zustehenden Trainingstermine während eines Monats nicht Anspruch, so hat er gleichwohl das volle monatliche Entgelt zu zahlen, soweit die Nichtinanspruchnahme der Termine auf Gründen beruht, welche er zu vertreten hat. Ein Anspruch auf Nachholung der nicht wahr genommenen Termine besteht in diesen Fällen nicht.
E. Gerät der Kunde im Rahmen der Vertragsvarianten 6- oder 12- Monats-Mitgliedschaft schuldhaft mit mehr als 2 Monatsentgelten in Verzug, so werden sämtliche Nutzungsentgelte bis zum nächst möglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
V. Streitschlichtungsverfahren / Gewährleistung/ Informationspflichten Kunde
A. Das Studio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des VSBG teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Gleichwohl weist das Studio vorsorglich auf folgende Verbraucherschlichtungsstelle hin: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 / 795 79 40, Fax 07851 / 795 79 41, www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de.
B. Der Kunde hat das Studio bei der Veränderung des Wohnsitzes oder der Bankverbindung unverzüglich über die Veränderung zu informieren.
C. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsrechte.